NIEMALSALLEIN

Die 50+1-Regel ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden

Der DFL e.V. hat im Juli 2018 das Bundeskartellamt mit der Überprüfung seiner Satzung im Hinblick auf die 50+1-Regel beauftragt mit dem Ziel, Klarheit zu erlangen, ob die Bestimmungen in § 8 der eigenen Satzung, damit aber auch in § 16 c der Satzung des DFB e.V., rechtlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Bedenken begegnen würden.

Das Bundeskartellamt hat nun in seiner vorläufigen Einschätzung hinreichende Klarheit geschaffen: Die 50+1-Regel ist rechtmäßig und nicht zu beanstanden.


Anlässlich dieser Entscheidung sowie der anstehenden Mitgliederversammlung des DFL e.V. hat der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. einen offenen Brief verfasst für den Erhalt der 50+1-Regel und zur Abschaffung von Wettbewerbsvorteilen einzelner Clubs, die außerhalb der 50+1-Regel agieren.


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