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Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hannover hat Anträge von Mitgliedern von Hannover 96 auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit einer umfassenden Begründung zurückgewiesen. Die Rechtsauffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats von Hannover 96 e.V. wurde hiermit bestätigt.

 

"Es handelt sich um eine wichtige Entscheidung des Landgerichts, die die Entscheidungsprozesse unserer Gremien bestätigt. Wir werden die getroffenen Beschlüsse im Sinne von Hannover 96 verantwortungsbewusst umsetzen", sagt 96-Klubchef Martin Kind.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel
Der Vorstand von Hannover 96 e.V. hatte einstimmig beschlossen, 51 Prozent seiner Gesellschaftsanteile an der Hannover 96 Management GmbH an Martin Kind zu verkaufen, der Aufsichtsrat des e.V. hatte dem zugestimmt. Gemeinsam mit Martin Kind und der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA wird der Hannover 96 e.V. bei der Deutschen Fußball-Liga (DFL) einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der sogenannten 50+1-Regel stellen.

 

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