Am 1. November 2018 hat die Interessengemeinschaft Pro Verein 1896 dem Vereinsvorstand von Hannover 96 insgesamt 1310 Anträge von Mitgliedern auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung übergeben. Der Vorstand hat diese Anträge geprüft und festgestellt, dass das erforderliche Quorum und somit das Minderheitenbegehren in dieser Hinsicht erfüllt ist. Notwendig gewesen wären 5 Prozent von 22.890 Mitgliedern (Stand: 1. November 2018), also 1145 Anträge. 1271 der 1310 abgegebenen Anträge sind gültig, 94 stammen von Kindern und Jugendlichen. Der Großteil der Anträge entfällt auf die Abteilung Fußball passiv (895).
Einziger begehrter Tagesordnungspunkt ist die Abwahl der drei bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Veronika von Lintel, Michael Beck und Valentin Schmidt sowie – die Abwahl vorausgesetzt – eine Neuwahl für die vakanten Aufsichtsratsposten. Begründet wird diese Tagesordnung mit einer angeblich falschen Sachentscheidung des Aufsichtsrats am 31. Juli 2017, also einer Entscheidung, die weit mehr als ein Jahr zurückliegt.
Der Vorstand von Hannover 96 e.V. hat sich ausführlich mit den Inhalten des Antrags auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung auseinandergesetzt, dazu den Rat mehrerer Juristen eingeholt und von Dr. Paul Lambertz, einem unabhängigen und renommierten Rechtsanwalt für Sport-, Vereins- und Verbandsrecht aus Köln, ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Auf Grundlage dieser umfangreichen rechtlichen Expertise hat der Vorstand von Hannover 96 e.V. einstimmig beschlossen, keine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen. Die vom Vorstand einbezogenen 17 Abteilungsleiter von Hannover 96 e.V. unterstützen diese Entscheidung.
Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass das Begehren auf Durchführung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung "nicht statthaft ist".
Entscheidend dafür sind folgende vier Gründe:
- Erstens: Die nächste ordentliche Mitgliederversammlung ist für den 23. März 2019 terminiert. Ein Tagesordnungspunkt ist dort die Neuwahl des Aufsichtsrats. Die drei Aufsichtsratsmitglieder Veronika von Lintel, Michael Beck und Valentin Schmidt, die auf der begehrten Mitgliederversammlung abberufen werden sollen, haben bereits erklärt, dass sie nicht mehr für den nächsten Aufsichtsrat kandidieren werden. Es gibt also keinen vernünftigen Grund, nicht die ordentliche Mitgliederversammlung abzuwarten, zumal der Antrag auch keine zeitliche Dringlichkeit erkennen lässt. Die fehlende Eilbedürftigkeit hat auch das Landgericht Hannover (Aktenzeichen 17T27/18) bereits mit Beschluss vom 16. Oktober 2018 festgestellt, als es einen Antrag von drei Vertretern der IG Pro Verein 1896 zurückwies, der Verein solle die persönlichen Daten aller Mitglieder herausgeben.
Nach dem 23. März 2019 wird durch den neuen Aufsichtsrat ein neuer Vorstand bestimmt. Martin Kind wird als Vorstandsvorsitzender nicht mehr zur Verfügung stehen.
- Zweitens: Auf der Tagesordnung der beantragten außerordentlichen Mitgliederversammlung steht neben der Abwahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern auch eine „sofortige Neuwahl“. Würde die Neuwahl - eine Abwahl vorausgesetzt - in dieser außerordentlichen Mitgliederversammlung stattfinden, wäre das ein klarer Verstoß gegen die Vereinssatzung von Hannover 96 und die Wahl nichtig. Es müsste also eine weitere, außerordentliche Mitgliederversammlung stattfinden, sollte der Aufsichtsrat nicht mehr beschlussfähig sein. Im Klartext: Hannover 96 e.V. müsste in zweieinhalb Monaten insgesamt drei (!) Mitgliederversammlungen abhalten. Das ist für Mitglieder weder vertretbar noch zumutbar.
- Drittens: Der Kosten- und Personalaufwand, der für den Verein bei bis zu drei Mitgliederversammlungen entstehen würde, stünde in keinem Verhältnis zum Begehren. Jede Mitgliederversammlung kostet Hannover 96 e.V. den Betrag von circa 80.000 Euro (bei drei Versammlungen wären das circa 240.000 Euro) und bindet einen Großteil der Vereinsangestellten über mehrere Wochen. Gleichzeitig muss die Eröffnung des Vereinssportzentrums an der Stadionbrücke intensiv vorbereitet werden.
- Viertens: Nach der Vereinssatzung würden die auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung gewählten neuen Aufsichtsratsmitglieder ohnehin nur bis zum 23. März 2019 (Neuwahl) im Amt bleiben, also nur für circa einen Monat, weil eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung wegen der einzuhaltenden Ladungsfrist von mindestens vier Wochen erst im Februar 2019 stattfinden könnte. Das wäre unverhältnismäßig und läge nicht im Vereinsinteresse, weil neue Aufsichtsräte wieder aus dem Amt scheiden würden, bevor sie sich überhaupt richtig eingearbeitet haben.
Jeder einzelne Grund ist für sich allein ausreichend, den Antrag auf Durchführung der außerordentlichen Mitgliederversammlung zurückzuweisen.
Stimmen von Abteilungsleitern:
Andreas Rollwage (Abteilungsleiter Dart): "Hannover 96 steht am 23. März vor einem Neuanfang in der Besetzung der Gremien. Bei der ordentlichen Mitgliederversammlung haben alle Mitglieder die Möglichkeit, den Kurs für die Zukunft des Vereins zu bestimmen und die aus ihrer Sicht am besten geeigneten Aufsichtsratskandidaten zu wählen. Ein konkreter Grund, warum nicht bis März abgewartet werden kann, ist für mich nicht zu erkennen. Die drei Aufsichtsratsmitglieder, die abgewählt werden sollen, machen doch ohnehin den Weg frei."
Hansi Teille (Abteilungsleiter Tischtennis): "Der Verein stemmt derzeit mit dem Vereinssportzentrum an der Stadionbrücke das größte Projekt seiner Geschichte, nicht nur in finanzieller Hinsicht. Das hohe Gut der außerordentlichen Mitgliederversammlung wird leider missbraucht, um persönliche Interessen im Profifußball durchzusetzen. Für mich ist nicht erkennbar, dass die Wünsche und Ziele der aktiven Abteilungen dabei eine Rolle spielen."
Thomas Köhler (Abteilungsleiter Schwimmen): "Uns ist wichtig, die Abteilungen weiter voranzubringen. In dieser Hinsicht ist in der Vergangenheit gute Arbeit geleistet worden. Wir Schwimmer, aber auch Tanzen und Bowling, die alle noch relativ neu bei 96 sind, stehen beispielhaft für diese Entwicklung. Mehrere Mitgliederversammlungen in kurzer Zeit helfen keinem, deshalb sollten wir alle zusammen am 23. März die Weichen für eine gesicherte Zukunft stellen."