NIEMALSALLEIN

Presseerklärung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. zur Geschäftsführerbestellung in der Hannover 96 Management GmbH

Hannover 96 steht vor entscheidenden Herausforderungen. Jetzt geht es darum, mit einer handlungsfähigen Geschäftsführung die Zukunft des Vereins und der Profimannschaft zu sichern. Deshalb fordert der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. die unverzügliche Berufung der Geschäftsführer Henning Bindzus und Marcus Mann.

Als 100-prozentiger Gesellschafter besteht der e.V. auf der Bestellung von Henning Bindzus und Marcus Mann. Eine Blockade dieser Lösung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. als alleiniger Gesellschafter der Hannover 96 Management GmbH stellt deshalb klar: Die Bestellung von Henning Bindzus und Marcus Mann zu Geschäftsführern muss unverzüglich erfolgen. Die Sicherung der Lizenz hat oberste Priorität – Verzögerungen oder taktische Manöver dürfen den Spielbetrieb nicht gefährden.

Der Mutterverein hat die Geschäftsführungslösung mit Henning Bindzus und Marcus Mann akzeptiert und umfangreiche Zugeständnisse gemacht, u.a. durch den Verzicht auf die Aufnahme des vertraglichen Weisungsrechts. Die Entscheidung für Henning Bindzus und Marcus Mann wurde auch von der Kapitalseite mitgetragen, zumal beide auf Vorschläge der Kapitalseite zurückgehen. Bisher wurde kein einziger sachlicher oder als unüblich anzusehender Grund vorgebracht, der gegen die Bestellung von Marcus Mann spricht. Eine Diskussion über eine mögliche Abfindungsregelung darf nicht als Vorwand dienen, um eine dringend notwendige Entscheidung weiter hinauszuzögern. Falls hierzu noch Klärungsbedarf besteht, kann dies parallel zur Amtsübernahme geschehen – aber nicht auf Kosten der Lizenz.

Von der Kapitalseite wurde gestern die Notwendigkeit einer juristischen Prüfung bestimmter Passagen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung genannt, ohne mitzuteilen, welche diese sein sollen. Der Hannoversche Sportverein von 1896 e.V. fordert die Kapitalseite auf, die erforderlichen Passagen unverzüglich mitzuteilen, um die rechtliche Prüfung schnellstmöglich durchführen zu können. Es darf keine weitere Verzögerung in der Bestellung der Geschäftsführer geben – die Lizenzsicherung hat Vorrang.

Dies gilt auch für Fragen der Geschäftsordnung und Geschäftsverteilung. Sofern die Kapitalseite Klärungsbedarf hinsichtlich der Geschäftsordnung hat, insbesondere in Bezug auf zustimmungspflichtige Geschäfte gegenüber dem Aufsichtsrat, weisen wir darauf hin, dass die von der Vereinsseite übermittelte Geschäftsordnung inhaltlich der des ehemaligen Geschäftsführers der Hannover 96 Management GmbH, Björn Bremer, entspricht. Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und Unterzeichner war Gregor Baum, der auch aktuell die Kapitalseite im Aufsichtsrat der Hannover 96 Management GmbH vertritt. Im Vergleich zum damaligen Vertrag sind die Rechte des Muttervereins sogar maßgeblich abgeschwächt worden. Eine juristische Prüfung innerhalb von 24 Stunden ist unproblematisch möglich.

Darüber hinaus haben die Vertreter des Muttervereins für den heutigen Abend zu einer Aufsichtsratssitzung der Hannover 96 Management GmbH geladen und hierbei auch angeboten, dass Martin Kind sowie der Anwalt der Kapitalseite beiwohnen können, um eine direkte Bestellung zu ermöglichen. 


Der Vorstand
Hannoverscher Sportverein von 1896 e.V.

NEWSCENTER
RSS Feed
Fanartikel
Business
Arena
Datenschutz
Kontakt
Medien
Sitemap
Tickets
Navigation
Schließen