Die Entscheidung des DFL-Präsidiums ist unverständlich und offensichtlich rechtsirrig. Wir können nicht nachvollziehen, welche Grundlagen das DFL-Präsidium dabei geleitetet haben.
Wir sind überzeugt, die satzungsgemäßen Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigung rechtlich sicher und vollständig nachgewiesen zu haben. Unserer Meinung nach ist die Ablehnung unseres Antrags satzungswidrig erfolgt. Wir halten noch einmal fest, dass der Ausnahme-Antrag, der gemeinsam von Hannover 96 e.V., Hannover 96 KGaA und Herrn Kind gestellt wurde, auf der Basis der bestehenden 50+1-Regel erfolgte und diese nicht infrage gestellt hat. Hannover 96 machte lediglich die gleichen Rechte geltend, die dem VfL Wolfsburg, Bayer Leverkusen und 1899 Hoffenheim bereits gewährt wurden.
Welche Unsicherheit seitens der DFL und des Präsidiums herrscht und auf welchem unsicheren rechtlichen Terrain diese Entscheidung zulasten von Hannover 96 erfolgt ist, ergibt sich schon daraus, dass die DFL selbst das Bundeskartellamt anruft, damit dort den Fragwürdigkeiten und den offenkundigen Problemen dieser Regelung nachgegangen wird. Leider sind die DFL und das Präsidium offensichtlich nicht in der Lage, selbst eine rechtmäßige Situation herzustellen und die eigenen Belange der Liga zu gestalten.
Wir bedauern, dass es zu der Ablehnung gekommen ist. Die positive Entwicklung von Hannover 96 wird dadurch beeinträchtigt. Wir werden versuchen, Schaden von Verein und Lizenzspielerbereich abzuwenden.
Wir werden nun den angekündigten Weg gehen und alle notwendigen und rechtlichen Schritte einleiten.
Hannover 96