Die vielfältigen Anregungen wurden im Nachgang von der Satzungskommission beraten. Die Satzungskommission möchte einzelne Anregungen ohne Zeitdruck noch ausführlicher erörtern und dazu zunächst ergänzende Informationen einholen. Um weitere wertschätzende Diskussionen mit den interessierten Vereinsmitgliedern zu ermöglichen und der herausragenden Bedeutung der Satzung für den Verein einen angemessenen Rahmen zu verleihen, soll daher davon abgesehen werden, diese als einzelnen Tagesordnungspunkt auf der kommenden Mitgliederversammlung abzuhandeln. Die Beschlussfassung soll stattdessen im weiteren Jahresverlauf auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
Zum Hintergrund:
Eine vom Aufsichtsrat eingesetzte Satzungskommission hat in den vergangenen Jahren an einer neuen Satzung gearbeitet. Im Vorfeld waren alle Mitglieder aufgerufen, sich daran zu beteiligen. Die so bewusst breit aufgestellte Satzungskommission bestand neben Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern auch aus Abteilungsleitenden und weiteren Mitgliedern, darunter Anwälten, Beamten, Richtern und einem ehemaligen Ehrenrat unseres Vereins.
Das erarbeitete Ergebnis schließt nicht nur Lücken in der bisherigen Satzung, sondern räumt Mitgliedern auch mehr Rechte ein, u.a. durch das Wahlrecht ab 16 Jahren. Zudem verpflichtet sich der Verein zur Erstellung eines Leitbilds, in dem die Werte des Vereins vertieft werden sollen.
Der bisherige Satzungsentwurf wurde bereits von externen Fachanwälten, vom Finanzamt und vom Registergericht geprüft und für eintragungsfähig, den Gemeinnützigkeitskriterien entsprechend sowie rechtssicher befunden. Im Februar 2025 wurde der Satzungsentwurf allen Mitgliedern online zur Verfügung gestellt und diese per Newsletter informiert.