Der Vorstand hat offenbar erkannt, dass er mit seinem gegen Herrn Martin Kind gerichteten Vorgehen u. a. den Verein und damit die Sparte Breitensport in große Schwierigkeiten gebracht hat, was von den Mitgliedern des Vereins nicht unbemerkt geblieben ist. Das Informationsschreiben soll augenscheinlich dem Zweck dienen, die als rechtswidrig zu bewertenden Vorgänge im Zusammenhang mit der Personalie Kind und die damit einhergehenden Gefahren zu rechtfertigen.
Dieses Vorgehen misslingt dem Vorstand gründlich, da die aufgestellten Behauptungen in vollem Umfang unzutreffend sind und daher zurückgewiesen werden. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass der Vorstand des Vereins im Zusammenhang mit der vermeintlichen Abberufung von Herrn Martin Kind in nicht zu rechtfertigender Art und Weise nicht nur gegen die eindeutige Satzung der Management GmbH, sondern auch in eklatanter Weise gegen den mit der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA abgeschlossenen "Hannover 96 Vertrag" verstoßen hat.
Das sieht auch das Landgericht Hannover offenbar nicht anders, denn es hat am heutigen Tage eine Zwischenverfügung im Rahmen des von Herrn Martin Kind betriebenen einstweiligen Verfügungsverfahren erlassen, wonach es der Management GmbH bis zu dem auf den 16.08.2022, 11.30 Uhr, anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR untersagt worden ist, beim Handelsregister Hannover Anmeldungen im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung vorzunehmen. Zugleich gestattet das LG Hannover Herrn Martin Kind für diesen Zeitraum, die gewöhnlichen und dringenden Geschäfte der Management GmbH fortzuführen.
Die weitere juristische Aufarbeitung der aufgestellten und zugleich Herrn Martin Kind diskreditierenden Behauptungen wird auf juristischer Ebene, und zwar mit allen damit verbundenen Konsequenzen erfolgen, um weitere Schäden und Gefahren von Hannover 96 abzuwenden.